Beratungskonzept

Übersicht:

 

  1. Elternberatung
  2. Schülerberatung
  3. Übergänge gestalten
  4. Fachkräfteberatung
  5. Qualitätsentwicklung

 

 

Das vorliegende Beratungskonzept gilt für die Grundschule Westerhof, der Gemeinde Rosengarten im Landkreis Harburg. Es soll nicht nur aufzeigen, welche beratenden Tätigkeiten an der Schule durchgeführt werden, sondern auch gleichzeitig Richtlinie und Reflexionsspiegel für die tägliche Arbeit sein.

 

Das Konzept ist in die drei Qualitätsbereiche Elternberatung, Schülerberatung, Fachkräfteberatung und Qualitätsentwicklung unterteilt. Es ist anzumerken, dass sich die beratenden Tätigkeiten in und für diese drei Personengruppen an vielen Stellen überschneiden und miteinander in Verbindung stehen. Der Übersicht halber wurde der Qualitätsbereich Übergänge gestalten gesondert betrachtet. Für jeden Qualitätsbereich wurden Ziele und Maßnahmen definiert.  Darüber hinaus wurden Erfolgsindikatoren festgelegt, die Aufschluss darüber geben, ob die durchgeführten Maßnahmen tatsächlich zum gewünschten Erfolg führen.

 

Übergeordnete Ziele:

 

Das Hauptanliegen der Grundschule ist es die Schüler_innen dazu zu befähigen, ihre individuellen Fähig- und Fertigkeiten entwickeln zu können. Dies ist nur möglich, wenn Kinder in einer Lebenswelt aufwachsen und lernen können, die frei von gravierenden Problemen ist. Um das erreichen zu können, ist es wichtig, dass Kinder, Eltern, Lehrkräfte, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen an einem Strang ziehen und wissen, an welcher Stelle ihnen bei Bedarf geholfen werden kann. Ihr pädagogisches Handeln muss bei aller Verschiedenheit von einem Grundkonsens getragen werden. Die beratenden Tätigkeiten an der Grundschule Westerhof sollen darauf hinarbeiten. Des Weitern sollen sie  Sorgeberechtigte, Lehrkräfte und Schüler_innen auf bestimmte Situationen aufmerksam machen und sie in problematischen Situationen unterstützen.

 

Dabei gelten folgende Grundsätze:

 

  • Beratung ist freiwillig
  • Beratung ist kostenlos
  • Beratung ist vertraulich

 

 

1. Qualitätsbereich Elternberatung

 

Leitziel:

Das Verhältnis zwischen Lehrkräften und den Sorgeberechtigten der Schüler_innen ist durch eine offene, wechselseitige Kommunikation geprägt. Die Sorgeberechtigten wenden sich bei Anliegen vertrauensvoll an die Lehrkräfte und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen. Bei Schwierigkeiten im sozialen oder fachlichen Bereich stehen die Lehrkräfte und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen den Sorgeberechtigten beratend zur Seite. Bei allen Unterschiedlichkeiten arbeiten sie auf einen gemeinsamen Grundkonsens erzieherischen Handelns hin.

 

Maßnahmen:
 

  • Die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer führt in regelmäßigen Abständen Elternsprechtage durch, um die Sorgeberechtigten über den aktuellen Entwicklungsstand und das Verhalten des Kindes zu informieren.
  • Bei Bedarf finden Elternabende zu aktuellen Themen des Schullebens statt. Hierzu werden mitunter externe Fachkräfte eingeladen.
  • Treten Schwierigkeiten in Bezug auf das Verhalten oder die schulischen Leistungen des Kindes auf, werden zusätzliche Gesprächstermine vereinbart. Die Lehrkraft/die Sozialpädagogin/der Sozialpädagoge erarbeitet gemeinsam mit den Sorgeberechtigten Lösungsstrategien.
  • Die Schulleiterin steht bei Bedarf für Elterngespräche zur Verfügung.
  • Bei Bedarf verweist die Lehrkraft/die Sozialpädagogin/der Sozialpädagoge auf außerschulische Institutionen mit entsprechender Fachkompetenz.
  • Bei Bedarf und vorgelegter Schweigepflichtsentbindung arbeiten die Lehrkräfte und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen eng mit therapeutischen Einrichtungen des jeweiligen Kindes zusammen.
  • Eltern beraten sich als Experten untereinander.

 

 

Erfolgsindikatoren:

 

  • Die Sorgeberechtigten sind über den Entwicklungsstand und das Verhalten ihres Kindes in der Schule informiert.
  • Bei Problemen des Kindes wenden sich die Sorgeberechtigten vertrauensvoll an die Lehrkraft/die Sozialpädagogin/den Sozialpädagogen.
  • Bei Problemen des Kindes wendet sich die Lehrkraft/die Sozialpädagogin/der Sozialpädagoge beratend an die Sorgeberechtigten.
  • Die Beratungsgespräche zwischen Sorgeberechtigten und Lehrkraft/Sozialpädagogin/Sozialpädagoge sind durch gegenseitige Akzeptanz und Offenheit geprägt.
  • Die Lehrkräfte/Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen wissen, an welche außerschulischen Institutionen sie die Sorgeberechtigten verweisen können.
  • Die Sorgeberechtigten fühlen sich in ihrer Rolle als Experten für ihre Kinder gestärkt und geben ihre Erfahrungen auch an andere Eltern weiter.

 

2. Qualitätsbereich Schülerberatung:

 

Leitziel:

 

Die Schüler_innen werden individuell nach ihren Fähig- und Fertigkeiten gefördert. Dabei werden sie in ihren Lebenskompetenzen gestärkt, um so eine erfolgreiche Sozialisation zu unterstützen. Die Schüler_innen setzen sich konstruktiv mit den Anforderungen der Schule und des Unterrichts auseinander und tragen selbstständig etwas zur Schulgemeinschaft und dem Unterricht bei. In Problemsituationen wenden sie sich vertrauensvoll an die Lehrkräfte und/oder die Sozialpädagogen.

 

 

Maßnahmen:

  • Vor den Zeugnissen finden Lernstandsgespräche statt. Die Lehrer besprechen gemeinsam mit der Schülerin dem/der Schüler ihre/seine Leistungen. Falls nötig wird (gemeinsam mit der Förderlehrkraft) nach verbesserten Förder- und Fordermöglichkeiten gesucht.
  • Die Schüler_innen der dritten Jahrgangsstufe werden im Rahmen einer AG zu Streitschlichtern ausgebildet und anschließend im Schulalltag eingesetzt.
  • Ein(e) Sozialpädagoge/Sozialpädagogin ist täglich anwesend. Sie steht den Schüler_innen in Problemsituationen hilfreich zur Seite.
  • Je nach Bedarf finden mit einzelnen Gruppen oder ganzen Klassen Sozialkompetenztrainings statt.
  • Bei Bedarf finden innerhalb der Klassen Klassengespräche statt, deren Beschlüsse in Form eines „Protokolls“ festgehalten werden.

 

Erfolgsindikatoren:

 

  • Die Schüler_innen fühlen sich in der Schule weder unter- noch überfordert.
  • Die Schüler_innen sind in der Lage alltägliche Streitigkeiten des Schullebens selbst zu klären.
  • Die Schüler_innen sind in der Lage sich in die Schulgemeinschaft einzufügen und ihre individuellen Fähig- und Fertigkeiten einzubringen.
  • Die Schüler_innen wissen, an wen sie sich bei Problemen wenden können.
  • Die Schüler_innen gehen gern zur Schule.

 

 

3. Qualitätsbereich: Übergänge gestalten

 

Übergang Kindertagesstätte - Grundschule

 

Leitziel:

Die Kinder freuen sich auf den Schuleintritt und fühlen sich darauf gut vorbereitet. Die aktive Zusammenarbeit von Eltern, Kindergarten und Grundschule trägt dazu bei, dass das Kind den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule erfolgreich bewältigen kann.

 

Maßnahmen:

 

  • Mit den Sorgeberechtigten eines jeden Kindes wird ein Einschulungsgespräch durchgeführt.
  • Vor Schulbeginn findet ein Elternabend statt.
  • Es gibt einen Leitfaden, in dem alle wichtigen Eckdaten zum Thema Einschulung geklärt werden.
  • Für die künftigen Schulkinder findet vor Schulbeginn ein Schnuppertag statt.
  • Die/Der künftige Klassenlehrer(in) steht den Sorgeberechtigten bereits vor Schulbeginn für Fragen zur Verfügung.
  • Zwischen Kindergarten und Grundschule finden Kooperationsveranstaltungen

(gemeinsames Vorlesen/Schnuppertag/Theateraufführungen) statt, bei denen die Kinder die Schule und einander kennen lernen können.

  • Die vierten Klassen stehen den Erstklässlern als Paten zur Verfügung. Sie helfen den neuen Schüler_innen dabei sich in den Schulalltag zu integrieren.
  • Mit Hilfe des Beobachtungsverfahrens „Mit der Hexe Mirola durch den Zauberwald“ werden die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schüler_innen eingeschätzt.
  • Durch die Sprachstandsüberprüfungen wird, vor Schulbeginn, die sprachliche Entwicklung der Schüler_innen eingeschätzt.

 

 

Erfolgsindikatoren:

 

  • Die wichtigsten Fragen der Kinder und ihrer Sorgeberechtigten zum Thema Schuleintritt konnten geklärt werden.
  • Klassenlehrerin und Sorgeberechtigte haben sich kennen gelernt.
  • Die Sorgeberechtigten der neuen Klassen haben sich untereinander kennen gelernt.
  • Die Kinder wissen, wer ihre künftige(r) Klassenlehrer(in) wird und haben sie/ihn bereits kennen gelernt.
  • Die Sorgeberechtigten wissen, wer die künftige(r) Klassenlehrer(in) ihres Kindes wird und haben sie/ihn bereits kennen gelernt.
  • Die Sorgeberechtigten wissen, an wen sie sich bei Fragen wenden können und haben die nötigen Kontaktdaten.
  • Die Kinder und ihre Sorgeberechtigten kennen den Ablauf der Einschulung.
  • Die Kinder der neuen Klassen haben sich untereinander kennen gelernt.
  • Die Kinder kennen die Schule bereits und fühlen sich in der neuen Umgebung nicht fremd.

 

Übergang Grundschule - weiterführende Schulen

 

Leitziel:

Die Kinder fühlen sich auf den Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule gut vorbereitet. Durch die aktive Zusammenarbeit von Sorgeberechtigten, Grundschule und weiterführenden Schulen kann das Kind den Übergang von der Grundschule auf die weiterführenden Schulen erfolgreich bewältigen.

 

 

Maßnahmen:

 

  • Die weiterführenden Schulen bieten vor Schulbeginn eine Informationsveranstaltung für die Sorgeberechtigten an.
  • Die Klassenlehrerin bespricht mit den Sorgeberechtigten die Schulempfehlung und steht bei Fragen zur Verfügung.
  • Es gibt einen Leitfaden, in dem alle wichtigen Eckdaten geklärt werden.
  • An den weiterführenden Schulen finden Schnuppertage statt, die die Viertklässler besuchen.

 

Erfolgsindikatoren:

 

  • Die wichtigsten Fragen der Kinder und ihrer Sorgeberechtigten zum Thema Übergang auf die weiterführenden Schulen konnten geklärt werden.
  • Die Kinder und ihre Sorgeberechtigten fühlen sich auf den Übergang an die weiterführenden Schulen gut vorbereitet.
  • Die Kinder wissen, wer ihre künftige(r) Klassenlehrer(in) wird und haben sie bereits kennen gelernt.
  • Die Sorgeberechtigten wissen, wer die künftige(r) Klassenlehrer(in) ihres Kindes wird.
  • Die Sorgeberechtigten wissen, an wen sie sich bei Fragen wenden können und haben die nötigen Kontaktdaten.
  • Die Sorgeberechtigten kennen den Ablauf des ersten Schultags.

 

 

4. Qualitätsbereich Fachkräfteberatung:

 

Leitziel:

Das Verhältnis zwischen dem Schulpersonal ist durch gegenseitige Wertschätzung und einen ständigen Austausch geprägt. Gemeinsam als Team wird der Bildungs- und Erziehungsauftrag ausgeführt.

 

Das Fachkräftepersonal unserer Schule setzt sich zusammen aus:

  • Fachlehrerinnen
  • Schulleiterin
  • Förderschullehrerin
  • Sozialpädagogin
  • Pädagogischen Mitarbeiterinnen

 

Maßnahmen:

 

  • In regelmäßigen Abständen finden kollegiale Hospitationen statt. So können sich die Lehrkräfte über verschiedene Formen der Unterrichtsgestaltung austauschen und beraten.
  • Einmal jährlich führt die Schulleiterin bei allen Lehrkräften Unterrichtsbesuche und anschließende Mitarbeitergespräche durch.
  • Auf den monatlich stattfindenden Dienstbesprechungen tauscht sich das Kollegium über das aktuelle Schulgeschehen aus. Dazu gehört bei Bedarf auch die Darlegung aktueller Problemsituationen, in denen sich die Kollegen beratend zur Seite stehen.
  • Im Laufe des Schuljahres finden Klassen-, Fach-, Gesamtkonferenzen und pädagogische Konferenzen statt.
  • Lehrkräfte, Sozialpädagogen, pädagogische Mitarbeiterinnen und Schulleitung stehen in ständigem Austausch miteinander.
  • Die Schulleiterin und die personalverantwortliche Lehrkraft beraten die Lehrkräfte bei administrativen Aufgaben und organisatorischen Problemen.
  • Die Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen hospitieren regelmäßig im Unterricht.
  • Die Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen beraten die Lehrkräfte in Problemfällen und schlagen, wenn nötig, eine Brücke zwischen Schule und außerschulischen Beratungseinrichtungen.
  • Das Schulpersonal nimmt regelmäßig an Fortbildungen zu aktuellen Themen teil.

 

Erfolgsindikatoren:

 

  • Alle beteiligten Personen wissen über problematische Situationen Bescheid und erarbeiten gemeinsam Lösungsstrategien.
  • Durch die intensive Zusammenarbeit wird die Expertise eines jeden Einzelnen genutzt, um die individuelle Entwicklung einer jeden Schülerin/eines jeden Schülers optimal zu fördern.
  • Die Lehrkräfte wissen, an wen sie sich in problematischen Situationen wenden können.
  • Bewährte Lern- und Lehrmethoden werden an Kollegen weitergegeben und durch neue Anreize ergänzt.

 

 

5. Qualitätsentwicklung

 

Evaluation

 

Seit Einführung der Eigenverantwortlichkeit sind alle Schulen durch das Niedersächsische Schulgesetz aufgefordert, ihre Arbeit jährlich zu überprüfen. An der Grundschule Westerhof wird deshalb jährlich eine Befragung der Schüler_innen, der Sorgeberechtigten und des Personals durchgeführt. Den Lüneburger Fragebogen finden sie auf unserer Homepage unter dem Begriff Qualitätsentwicklung.

Die Ergebnisse sollen die Mitarbeiter in ihrer Arbeitsweise bestärken, ein Stimmungsbild zeichnen und frühzeitig auf Verbesserungsmöglichkeiten aufmerksam machen.

 

 

Stand: 03.05.2016