SER ( Schulelternrat)

  

Vorsitzender:

 

Herr Harz

 

 

Stellvertreterin:

 

 
Frau Borowiak 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mitglieder:

 

Klasse 1:     Frau Linder, Frau Zink

Klasse 2a:   Herr Harz, Frau Borowiak

Klasse 2b:   Herr Engels, Frau Dienst

Klasse 3:     Frau Schulz, Frau Wilkens

Klasse 4:     Frau Starke, Frau Rezac

 

 

 

 
Kreiselternrat                      Gemeindeelternrat

 

      Herr Haines                                   Herr Haines

                              

                           

 

 Stand: Oktober 2023

 

 

Hinweise für die Arbeit der Elternvertreter/innen an der Grundschule Westerhof

 

Die Elternvertretung ist ein Mitwirkungsorgan für Eltern an Schulen. Ihre Einrichtung ist in Deutschland in den Schulgesetzen der Bundesländer vorgeschrieben!

 

Elternvertreter/in zu sein, fällt nicht immer leicht, häufig fehlt es an notwendigen Kenntnissen über die Aufgaben der Elternvertretung. Ein funktionierendes Schulwesen ist gerade in unserer Zeit auf intensive und konstitutive Zusammenarbeit von Schülern/innen, Lehrern/innen und der Elternschaft angewiesen.

Darüber hinaus soll durch die Elternvertretung eine Verbindung zwischen dem Elternhaus und der Schule geschaffen werden, die hilft, Problemen vorzubeugen und Konflikte der Schüler/innen mit der Schule und dem Elternhaus zu erörtern und zu beseitigen. Eine gute Schule ist ohne die Mitarbeit von Eltern nicht möglich. Die Elternvertretung schafft damit eine wesentliche Grundlage für eine erfolgreiche Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Schule.

 

Die folgenden Seiten informieren über Aufgaben der Konferenzen und der Elternräte.

 

DIE ELTERNSCHAFT WÄHLT:

1. Die Elternsprecher

Die Elternsprecher (Elternsprecher und stellvertretender Elternsprecher) werden von der Elternschaft in jeder Klasse gewählt. Dies geschieht am Elternabend in einer geheimen oder offenen Wahl und gilt -wie alle Schulämter- für 2 Jahre. In dieser Zeit stellen sie ein Bindeglied zwischen Lehrern und Eltern dar. Sie organisieren in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrerin alle Belange der Klasse (Elternabende, Ausflüge usw.) und sind Ansprechpartner für die Sorgen und Nöte der Eltern. Alle Elternsprecher gehören dem Schulelternrat an, und nehmen an regelmäßigen Sitzungen (mind. 1/Halbjahr) teil. Sie laden gemeinsam mit der Klassenlehrerin zum Elternabend (mind. 1/Halbjahr) ein, eröffnen ihn und informieren die Eltern über Ergebnisse von Sitzungen und Konferenzen. Des Weiteren sollten sie sich bei Bedarf um Elternstammtische bemühen, bei denen sich die Eltern untereinander besser kennen lernen können.

 

Die Elternsprecher sind gleichzeitig die Vertreter für die Klassenkonferenz, die die Interessen der Schüler und Eltern in der Klassenkonferenz wahren sollen.

 

Die Klassenkonferenz entscheidet im Rahmen der Beschlüsse der Gesamtkonferenz und auf dem Hintergrund der jeweiligen Erlasse über alle Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse oder einzelne ihrer Schüler/innen betreffen, z. B. über Zeugnisse (Zeugniskonferenz), Versetzungen, die Koordinierung der Hausaufgaben, um z.B. eine Überlastung der Schüler und Schülerinnen zu vermeiden, erzieherische Maßnahmen. Bei Entscheidungen über Zeugnisse, Versetzungen, Zurücktreten und Überspringen einer Klasse haben Eltern kein Stimmrecht.

 

Schulelternrat (SER)

Der Schulelternrat besteht aus den Elternsprechern, deren Vertretern sowie aus der Schulleitung. Wünsche und Anregungen der Eltern werden gebündelt und mit der Schulleitung diskutiert. Die Schulleitung wiederum unterrichtet die Elternvertretung über alle Angelegenheiten, die für Schule und Schülerschaft von Bedeutung sind und erteilt alle notwendigen Auskünfte.

 

 

DER SCHULELTERNRAT WÄHLT:

 

1. Den Vorstand

Der SER wählt aus seiner Mitte den Vorstand,  1 Vorsitzende(n) und 1 Stellvertreter(in), der sich je nach Bedarf trifft, um Beschlüsse des Schulelternrats durchzuführen und zu organisieren (Defending Kurs, Schulkleidung, Schulfest usw.).

 

2. Vertreter für die Gesamtkonferenz

Der SER wählt Elternvertreter aus deren Mitte auf einer SER- Sitzung.

Die Gesamtkonferenz besteht aus Elternvertretern, allen Lehrerinnen und allen pädagogischen Mitarbeiterinnen. Sie entscheidet über alle Angelegenheiten unserer Schule, soweit nicht die Klassen- oder Fachkonferenz, Schulleitung oder der Schulvorstand zuständig ist. Zu ihren Aufgaben zählen:

  • Wichtige Fragen des Unterrichts und der Erziehung
  • Allgemeine Regelung für das Verhalten in der Schule (Schulordnung)
  • Innere Organisation der Schule (z.B. Einrichtung von Teilkonferenzen)
  • Einrichtung zusätzlicher schulischer Veranstaltungen
  • Reformen innerhalb der Schule
  • Wichtige Fragen der Zusammenarbeit mit den Eltern
  • Grundsätze für die Beurlaubung von Schülern bis zu 4 Wochen
  • Wichtige Fragen der Zusammenarbeit mit dem Schulträger
  • Vorschläge für die Ausgestaltung und Ausstattung von Schulanlagen
  • Verteilung der Haushaltsmittel

 

3. Vertreter für die Fachkonferenzen (FK) (Deutsch, Englisch, Mathe, Sachunterricht)

Der SER wählt Elternvertreter aus der GESAMTEN ELTERNSCHAFT auf einer SER- Sitzung.

Die Fachkonferenzen finden in der Regel 1-mal pro Schuljahr statt. Diese entscheiden im Rahmen der Beschlüsse der Gesamtkonferenz, Erlasse und Kerncurricula über Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen. so z. B. den Vorschlag für die Einführung von Schulbüchern, die Festlegung des Lehr- oder Stoffplanes des Faches für die einzelnen Klassen der Schule oder auch Gesichtspunkte der Leistungsbewertung..

 

4. Vertreter für den Gemeindeelternrat (GER)

Der Gemeindeelternrat erörtert alle Probleme, die für die Schulen der Gemeinde von besonderer Bedeutung sind und trägt sie dem Schulträger vor. Der Schulträger und die zuständige Schulbehörde haben ihm die für seine Arbeit notwendigen Auskünfte zu erteilen und Gelegenheit zur Stellungnahme und zu Vorschlägen zu geben. Angelegenheiten des Gemeindeelternrates können vor allem sein:

Fragen zur Schulentwicklung in der Gemeinde, Ausgestaltung der Schulen, Bau von Schulen und Turnhallen, Ausgestaltung der Schulhöfe, Unterstützung der Arbeit der Schulelternräte.

 

5. Vertreter für den Kreiselternrat (KER)

Die Themen der Sitzungen des Kreiselternrates werden grundsätzlich dem Informationsbedarf der Elternvertreter angepasst. Der Rat lässt sich bei Bedarf von Referenten über einzelne schulische Themen unterrichten, diskutiert aktuelle Vorkommnisse, wird über Sitzungen der Arbeitskreise, des Schulausschusses und des Landeselternrates informiert. Die Informationen werden dem SER mitgeteilt.

 

 

6. Vertreter für den Schulvorstand (SchV)

Eltern und Lehrer sind im Schulvorstand paritätisch stimmberechtigt. Der SER wählt die Elternvertreter aus der GESAMTEN ELTERNSCHAFT. Der Schulvorstand ist das neue Entscheidungsgremium der Schule. Zu seiner Aufgabe zählt es:

  • Über Anträge einer bes. Organisation wie z.B. Ganztagsschulen oder Einrichtung von Integrationsklassen (Einbinden von Menschen mit Behinderungen in den Schulunterricht von Nichtbehinderten) zu entscheiden.
  • Über Schulpartnerschaften zu entscheiden.
  • Schulversuche, z.B. zur Erprobung unterschiedlicher Organisationsformen der Schule oder neuer pädagogischer Ansätze zu beantragen.
  • Über Grundsätze für die Tätigkeit von pädagogischen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern zu entscheiden.
  • Über Grundsätze zur Durchführung von Projektwochen zu entscheiden.
  • Über Grundsätze für Werbung und Sponsoring zu entscheiden.
  • Über die Grundsätze für die jährliche Überprüfung der Arbeit an der Schule zu entscheiden.
  • Einen Vorschlag für das Schulprogramm und die Schulordnung zu machen.

 

SCHULVEREIN

Die Elternvertretung ist nicht identisch mit dem Schulverein (auch Förderverein oder Unterstützungsverein). Der Schulverein ist ein gemeinnütziger, eingetragener Verein, dessen Mitgliedschaft nicht auf Eltern beschränkt ist und der unabhängig von den Elternvertretungen arbeitet. Ziel des Vereines ist es, durch Mitgliedsbeiträge und Spendensammlung gemäß ihrer Satzung die Arbeit der Schule vor allem finanziell zu unterstützen und dabei z. B. Anschaffungen von zusätzlichen Lehrmitteln zu ermöglichen.

 

Der Elternabend (Versammlung der Klassenelternschaft)

Wie bereite ich einen Elternabend vor?

 

1. Wann und Wo findet der Elternabend statt?

Das Niedersächsische Schulgesetz schreibt vor, dass der/die Vorsitzende die Klassenelternschaft mindestens zweimal im Schuljahr zu Versammlungen einlädt.

Den Beginn legt man zwischen 19.00 und 20.00 Uhr. Es spricht aber auch nichts dagegen, einmal auf einen Nachmittag zu gehen, die Kinder mit einzuladen und vielleicht für Kaffee, andere Getränke und Kuchen sorgen zu lassen.

Bei der Wahl des Raumes kann man von zwei Möglichkeiten ausgehen:

  • Die Veranstaltung findet im Klassenzimmer statt. Die möglicherweise sterile Atmosphäre, zu kleine Stühle, die Sitzordnung und andere Dinge können Eltern von einem Besuch in der Schule abhalten.
  • Veranstaltungsort ist ein Clubzimmer einer Gaststätte. Es ermöglicht häufig eine entkrampfte Gesprächssituation.

 

2. Wie sieht die Einladung aus?

Bei der Abfassung der Einladungen sollten als feste Tagesordnungspunkte aufgenommen werden:

  • Begrüßung
  • In der Regel werden keine Protokolle geführt, wenn doch: Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
  • Berichte von Elternvertretern aus Konferenzen und Ausschüssen,
  • Verschiedenes (Wünsche und Anregungen),
  • Eventuell: Termin der nächsten Sitzung

Für den Punkt Wünsche und Anregungen sollte immer genügend Zeit sein, damit alle die Gelegenheit haben ihre Probleme loszuwerden.

Die Einladung wird zwischen Elternvertretung und Klassenlehrerin abgestimmt, Tagesordnungspunkte ergänzt und von Beiden unterzeichnet.

 

 

 

 

 

 

 

Beispiel:

 

 

Westerhof, den      

Herta Maier

-Elternvertreterin-

 

Imke Schmidt

-Klassenlehrerin-

 

 

EINLADUNG

 

Liebe Eltern der Klasse 1,

 

Hiermit laden wir herzlich zu unserem nächsten Elternabend am

Datum

um 20.00 in unserem Klassenraum.

 

Tagesordnung:

                                               TOP 1:    Der Schulverein stellt sich vor

                                               TOP 2:    Lerninhalte im 1. Schuljahr

                                               TOP 3:    Infos aus dem Elternrat

                                               TOP 4:     Verschiedenes, Termine

 

Herzliche Grüße

 

3. Adressaten der Einladung

Die Einladungen werden über die Klassenlehrerin an die Eltern verteilt, indem diese sie den Kindern mitgibt. Darüber hinaus sollte bedacht werden, ob außer den Eltern noch weitere Personen, z. B. Lehrer/innen, eingeladen werden. Die Lehrerinnen sind auf Elternabenden Gäste und müssen gesondert eingeladen werden. Es muss also vorher überlegt werden, wessen Anwesenheit für die Behandlung bestimmter Tagesordnungspunkte notwendig ist. Mit dieser Lehrkraft sollte man vorher Kontakt aufnehmen, um sicher zu sein, dass sie nicht durch andere Verpflichtungen verhindert ist. Lehrer/innen sind zur Teilnahme an Elternversammlungen verpflichtet – wenn sie eingeladen werden.

 

Wie führe ich einen Elternabend durch?

Die beste Sitzordnung an einem Elternabend ist die, bei der jeder jeden sieht. Das kann z. B. eine kreisförmige Sitzordnung sein. Sie ist gesprächsfördernd.

Bevor nun der Elternabend beginnt - der Vorsitzende die Teilnehmer begrüßt - bietet es sich an, dass die Eltern sich kurz vorstellen, z. B.: Vorname, Name, Wohnort, Kinder in welcher Klasse (Schule), Probleme mit Kindern oder mit der Schule, besondere Fragen.

Protokolle geben einen guten Überblick über die geleistete Arbeit und informieren zugleich die nachfolgenden Vorsitzenden über die vergangenen Jahre. Ob ein Protokoll angefertigt wird, liegt in alleinigem Ermessen der Klassenelternschaft.

 

Wir hoffen mit dieser Info, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, die Schulstruktur verständlicher gemacht und den einen oder anderen zu schulischer Elternarbeit motiviert zu haben.

Einen erfolgreichen Einstieg an unserer Grundschule in Westerhof wünscht:

Der Schulelternrat

Viel Spaß!

 

Stand: September 23