Fortbildungskonzept

Fortbildungskonzept 

Vorwort

 

Alle niedersächsischen Schulen sind dabei Schulprogramme zu entwickeln und diese regelmäßig zu evaluieren und fortzuschreiben. Im Schulprogramm sollen als Ergebnis eines gemeinsamen innerschulischen Arbeitsprozesses die Entwicklungsziele der Schule und Maßnahmen zu deren Umsetzung bezogen auf einen bestimmten Zeitraum dargelegt werden.

 

Für unsere Schule bedeutet das, dass wir noch genauer feststellen müssen, an welchen Stellen wir unsere Kompetenzen ausbauen oder verbessern müssen.

 

Erforderliche Kompetenzerweiterungen sollen über die Organisation oder Inanspruchnahme geeigneter Fortbildungsmaßnahmen realisiert werden.

Das Fortbildungskonzept und die Schulprogrammentwicklung stehen in direktem Zusammenhang.

 

Bedeutung von Fortbildung

Die Bedeutung von Fortbildung ist vor allem darin zu sehen, über Informationen und neue Ideen von außen eine individuelle und kollegiumsbezogene Anregung, Bereicherung und Weiterentwicklung sicherzustellen. Im engeren Sinne könnte eine Kompetenzerweiterung

z. B. folgenden Aspekten dienlich sein:

  1. Konzeptfindung
  2. Profilfindung
  3. Kennenlernen neuer pädagogischer Ansätze
  4. Konkrete Hilfen für den Unterricht
  5. Erreichen eines gleichen Wissensstandes

 

Neben externen Impulsen ist auch der schulinterne Erfahrungsaustausch als Quelle der individuellen und gruppenbezogenen Anregung und Bereicherung zu beachten.

 

Ermittlung von Fortbildungsbedarf

 

Anlässe zur Ermittlung von Fortbildungsbedarf können sehr vielfältig sein:

 

·         Offenbar gewordene „Wissenslücken“

·         Auftretende Probleme

·         Neue Anforderungen (z.B. neue Lerninhalte) und Situationen

·         Individueller und/oder gruppenbezogener Hilfe- und Unterstützungsbedarf

·         Erwartungen der Landesschulbehörde

·         Ergebnisse der Schulinspektion

 

Fortbildungsbedarf kann auf verschiedenen Ebenen deutlich gemacht werden:

 

 

Die individuelle Ebene

(Selbstüberprüfung – Welche Kompetenzen/ Anregungen fehlen mir z. B. bei der Realisierung meines Unterrichts, einer speziellen Thematik?)

 

Die fachspezifische Ebene/Fachkonferenz

(Gemeinsame Prüfung – Welche Kompetenzen fehlen uns aktuell in unserem Fachbereich, evtl. bei der Bearbeitung einer speziellen Thematik?) 

 

Die jahrgangsbezogene Ebene/Jahrgangs-Teams

(Gemeinsame Prüfung – Welche Kompetenzen fehlen uns aktuell in unserem Jahrgangsbereich, bzgl. einer speziellen Thematik?) 

 

Die gesamtschulische Ebene

(Gemeinsame Prüfung – Welche Kompetenzen fehlen der Schule aktuell insgesamt gesehen, evtl. bzgl. einer speziellen Thematik?)

 

Die Schulleitungsebene

(Gemeinsame Prüfung – Welche Kompetenzen fehlen aus Sicht der Verantwortung der Schulleitung z.B. für die Qualitätsentwicklung der Schule?)

 

Der/die Fortbildungsbeauftragte der Schule – zurzeit hat die Schulleiterin diese Funktion inne – sorgt für die Ermittlung von Fortbildungsbedarf. Sie nimmt den Fortbildungsbedarf entgegen und kümmert sich um die Realisierung (Fortbildungsmöglichkeiten, Terminierungen, Finanzierung) oder deligiert diese Aufgaben an Kolleginnen. Die Inhalte sind sowohl Ergebnisse aus gemeinsamen Konferenzen als auch Wünsche des Kollegiums (s. SCHILF Themen). Die Schulinternen Lehrerfortbildungen wurden mit Hilfe des Kompetenzzentrums Leuphana Universität Lüneburg organisiert.

 

Umgang mit Fortbildungsergebnissen

 

Beim Umgang mit Fortbildungsergebnissen gilt grundsätzlich das „Multiplikatorenprinzip“. Das beinhaltet die Verpflichtung des Fortgebildeten, Fortbildungsergebnisse an die entsprechenden Kolleginnen, Kollegiumsteilgruppen/interessierte Kreise oder das Gesamtkollegium in Sitzungen/  Fachkonferenzen/ Dienstversammlungen weiterzugeben oder ggf. Kurzprotokolle darüber anzufertigen. Ebenso muss eine Rückmeldung inhaltlicher Art an den/die Fortbildungsbeauftragte(-n) erfolgen. Dieser Fortbildungsbeauftragte sorgt dafür, dass die Fortbildungsabläufe dem Kollegium gegenüber transparent sind. Die einzelnen Fortbildungen der Kolleginnen werden in einem gesonderten Ordner schriftlich festgehalten.

 

Umfang von Fortbildungsmaßnahmen

 

Der Umfang von Fortbildungsmaßnahmen, egal welcher Art, ergibt sich aus der Schulprogrammentwicklung und den Entwicklungszielen einerseits sowie dem individuellen, themenbezogenen, teilgruppen- und gesamtkollegiumsbezogenen und schulleitungsspezifischen Bedarf/ Interesse. Neben den geltenden Richtlinien (Schulinterne Fortbildung/Erlass v. 18.12.1998; Fortbildungspflicht/ NSchG § 50 Abs. 2) wird 1 jährliche schulinterne Fortbildung als notwendig erachtet. Fortbildungsangebote der regionalen Fortbildung für Lehrkräfte werden jederzeit von der Schulleitung unterstützt und gefördert.

 

 Zeitpunkte/Termine von Fortbildungsmaßnahmen

 

Fortbildungsmaßnahmen finden meist in der unterrichtsfreien Zeit statt. Ausnahme: Speziell erforderliche individuelle Fortbildungen.

 

Für schulinterne Fortbildungen werden Arbeitstage am Ende der Sommerferien oder an den schulfreien Tagen nach den Halbjahreszeugnissen bevorzugt. Meist finden Fortbildungen  nachmittags in der Schulzeit statt . Eine möglichst langfristige Planung ist hier wünschenswert und hilfreich.

 

Finanzierung von Fortbildung

 

Ab 01. August 2009 sind bestimmte Maßnahmen der regionalen Fortbildung aus dem Budget der Schule zu bezahlen. Deshalb werden künftig "kostenfreie" und "kostenpflichtige" Fortbildungen angeboten. Bei Veranstaltungen ohne Kostenpflicht werden Veranstaltungs- und Reisekosten der Teilnehmer weiterhin aus Landesmitteln übernommen. Alle kostenpflichtigen Fortbildungen werden ab dem obigen Datum mit einer Teilnehmergebühr in der VeDaB- Datenbank ausgeschrieben. Die Erstattung der Fahrtkosten der Teilnehmer kann aus dem Schulbudget erfolgen ( Leitfaden der NLSchB v. 22.09.2015 „Genehmigung

und Abrechnung von Fort- und Weiterbildungen“).

 

 

Bemerkung:

 

Eine genauere Prioritätensetzung, Terminierung und Festlegung von Zuständigkeiten erfolgt in den Dienstbesprechungen.

Da ein Fortbildungskonzept nicht statisch ist, kann es in der Festlegung der nötigen Fortbildungsschwerpunkte ggf. zu Änderungen kommen

 

Neuorganisation der regionalen Lehrerfortbildung

 

Bisher lag die Zuständigkeit der Lehrerfortbildung in 16 Fortbildungsregionen in der Hand der LSchB. Jetzt ( seit dem 01.01.2012) wird sie durch 9 Kompetenzzentren organisiert und durchgeführt. Sie sind bei niedersächsischen Hochschulen eingerichtet. Für den Landkreis Harburg ist die Leuphana Universität Lüneburg zuständig. Für Fortbildungen zur Qualitätsentwicklung ist weiterhin NLQ zuständig. ( SchVB 1-2012)

Fortbildungsangebote werden künftig nur per E - Mail verschickt.

 

Themen - Schulinterne Lehrerfortbildungen

 

2011:  Weiterbildungen zu den Materialien des Spectra Verlages in den Bereichen:  Strom,    Schwimmen und Sinken, Brücken...

 

2012: "Wie sag ich`s meinem... Schüler...Elternteil?" Referentin Michaela Schlichting

 

2013:  Wie schreibt man schuleigene Arbeitspläne? ( in den Bereichen Pädagogik und Deutsch )

 

2014:  "Tobias stört"- Umgang mit Unterrichtsstörungen

 

2015: "Entspannte Präsenz im Schulalltag"

 

          "Wie setze ich wirksam Grenzen im Schulalltag" Referentin Michaela Schlichting

 

2016: Besuch in der Kunsthalle- methodische Anregungen für den Kunstunterricht

 

2017:  "Sprechen und Zuhören"

 

2018:  "Einführung Computer- IServ" und " Erste Hilfe Kurs"

 

2019:  "LRS"

 

2020: IServ-Schulung

          

          

 

 

Überarbeitung: 5.2.2019